Franz Essink

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Franz Essink

war als Bürger von Münster ein Original. Sein Beruf war Gelbgießer; er war Titelfigur eines plattdeutschen Romans von Prof. Hermann Landois, der sein Onkel war.

Sein Leben

Frans (Franz) Essink ist am 25. Aril 1801 in Münster geboren. Er wohnte in seinem Haus Rothenburg Nr. 42; das Haus wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Heute ist im neu erbauten Gebäude die Gaststätte Töddenhoek. Von Beruf war Essink Gelbgießer; diese beschickten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Schmelzöfen mit Kupfer, Zinn, Zink und Blei. Je nach der Zusammensetzung des Metalls entstand daraus Gelbguss (= Messing) oder Rotguss (= Bronze). Er war Junggeselle.

Sein Tod

Essink starb am 31. Dezember 1871 in Münster. Sein Testament, heute im Stadtarchiv Münster, bestimmt: "Nach meinem gottgefälligen Absterben soll die Stadt Münster meine Erbin sein mit der Verpflichtung, tausend Taler zum Besten des städtischen Clemenshospitals zu verwenden und das übrige Geld dem General-Armenfonds der Stadt zukommen zu lassen."

Gedenken

Die Erinnerung an Essink hat der Onkel Landois mit seinem Romanen in 5 Teilen gesichert. Die Stadt Münster benannte eine kleine Seitenstraße des Niedersachsenrings nach ihm; im Internet findet man Hinweise auf den Kleinbürger und das Original unter "Aolt Mönsters Originale". Als Dank für die Zuwendung im Testament setzte die Stadt Münster zunächst einen Grabstein "in dankbarer Erinnerung die Stadt Münster", und übernahm die Grabpflege. Als der Kirchhof von St. Aegidii und St. Ludgeri 1914 Straßenbau-Maßnahmen weichen mußte, um den Bau der Antonikirche zu ermöglichen, beließ man dieses Grab an seinem Platz, heute unter dem Bürgersteig der Moltkestraße nahe der Antonikirche. 1958 erinnerte man sich in der Stadt daran und schuf dort ein Steinmosaik, das neben seinem Namen seinen typischen Zylinder, Spaden und Regenschirm zeigt. Seitdem übernimmt die Straßenreinigung die Grabpflege.

Literatur Wolfgang Gernert: Der Kupferschmied Essink war ein Münsteraner Original. In: Jahrbuch Unser Westfalen, Hamm 2011, S.109/110