Hörster Friedhof

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Der Hörster Friedhof wurde am 1. Juli 1808 eröffnet. Auf der Grundlage von älteren Plänen der ersten preußischen Verwaltung Münsters sollte ein gemeinsamer Friedhof für die drei Pfarrgemeinden St. Lamberti, St. Martini und Liebfrauen-Überwasser außerhalb des (damaligen) Stadtgebietes angelegt werden. Der Hörster Friedhof liegt im Dreieck zwischen Piusallee, Bohlweg und Karlstraße – im Osten des ehemaligen Hörster Tores. An der Ostseite führt zudem die kleine Straße Am Hörsterfriedhof vorbei.

Geschichte

→ Hauptartikel: Geschichte der Friedhöfe in Münster bis 1808

Der Hörster Friedhof war die gemeinsame Begräbnisstätte, die den Kirchspielen St. Lamberti, St. Martini und Liebfrauen-Überwasser von den städtischen (französischen) Behörden im damaligen Großherzogtum Berg zugewiesen wurde. Der neue Friedhof wurde am 1. Juli 1808 eröffnet und löste den alten Wallfriedhof an der Promenade (Sonnenstraße) ab, der im Mai 1808 verlassen wurde.

Jahrzehntelang war es zwischen den Pfarreien, aber auch zwischen Stadt und Kirchengemeinden zum Streit über die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Friedhofsgelände gekommen, ging es doch darum, wer Anspruch auf die zu entrichtenden Gebühren hatte. Nachdem unterschiedliche Beschlüsse in Folge der Säkularisation keine endgültige Klarheit geschafft hat, legte eine Verordnung Napoleons (1804) schließlich fest, dass der Besitz den Zivilgemeinden übertragen wurde. In einer weiteren Verordnung (1807) wurde die Friedhofsaufsicht zudem der Municipal-Policey unterstellt.

Laut Eugen Müller wählte man ein städtisches Grundstück, dass dem Kirchspiel Martini zum Teil als Weide diente, während der andere Teil zu Gunsten der Kämmereikasse verpachtet war. Bereits im Jahr 1844 war der neue Friedhof schon wieder zu klein; ein weiteres Grundstück kam hinzu und wurde am 6. August 1844 feierlich geweiht.

Die an den (damaligen) Stadtrand verlegten Friedhöfe stießen – nicht nur angesichts der sich rapide entwickelnden Einwohnerzahlen und der ersten Eingemeindung von 1875 – schon bald an ihre Kapazitätsgrenzen. Durch die Ausdehnung der Stadt Münster in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lagen sie auch schon bald wieder im Stadtgebiet. Anfang 1887 wurde der neue Zentralfriedhof eingeweiht.

Die Schließung des Hörster Friedhofs sollte im Dezember 1876 erfolgen; mehrfach drängte die Regierung aus „sanitätspolizeilichen Gründen“ hierauf. Tatsächlich war der Friedhof ab Mitte der 1880er Jahre so stark belegt, dass beim Ausheben neuer Gräber häufig Leichenteile freigelegt wurden, die sich noch im Verwesungsprozess befanden. Da sich die drei Pfarrgemeinden nicht – wie gefordert – rechtzeitig um ein neues Friedhofsgelände gekümmert hatten, wurde dieses noch bis zum Mai 1878 genutzt.

Im Jahr 1807 war in der alten Municipal-Polizeiverordnung festgelegt, dass ein still gelegter Friedhof mindestens fünf Jahre unberührt bleiben müsse. Diese Ruhefrist wurde mit einer Kabinetts-Ordre von 1830 auf einen Zeitraum von 40 Jahren ausgedehnt. In dieser Zeit durfte das Gelände nur zum Abmähen von Gras genutzt oder mit Bäumen bepflanzt werden. Ein Verkauf der Immobilie war nicht erlaubt.

Der Hörster Friedhof war nach seiner Schließung in einen schleichenden Zustand der Verwahrlosung übergegangen. Die letzten Ruhestätten vieler bekannter Familien aus Münster sind mit der Zeit verschwunden. Erst im Herbst 1926 beauftragte die Stadtverwaltung das städtische Gartenbauamt mit der Pflege der Grünanlage. Heute sind nur noch wenige Ruhestätten erhalten; bei einigen der verbliebenen Grabsteine sind die Inschriften nicht mehr zu erkennen. Die eindrucksvollste Ruhestätte ist heute sicherlich die der Familie des ehemaligen Oberbürgermeisters von Münster Johann Hermann Hüffer.

Am südlichen Ende der heutigen Grünanlage befindet sich ein größerer Grabstein mit zwei christlichen Fischsymbolen. Dieser ist Maria Alberti, laut Inschrift "der Ersten Mutter der Clemensschwestern" (*17. November 1767 in Hamburg; †1. Februar 1812 in Münster) sowie 146 Mitschwestern gewidmet ist. Nach Eugen Müller schloss sich von 1812 bis 1886 ein besonderer Friedhof für die „Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern“ (Clemensschwestern) direkt an den Hörster Friedhof an, auf dem als erste die Oberin Maria Alberti begraben wurde. Nur einen Tag, nachdem sie „bei ihren Liebesdiensten in der Pflege“ (Müller) an einer Seuche verstarb. Das große Kreuz des Schwesternkirchhofes, steht heute an der zweiten Ruhestätte der Barmherzigen Schwestern auf dem Zentralfriedhof.

Grabstätten bekannter Personen

  • Maria Alberti (1767–1812), „Die erste Mutter der Clemensschwestern“ und „146 Mitschwestern“
  • Clemens Maria Franz von Bönninghausen (1785–1864), Homöopath, Botaniker und preußischer Verwaltungsbeamter
  • Johann Hermann Hüffer (1784–1855), Verleger, Politiker, Oberbürgermeister von Münster
  • Amalia Hüffer (geb. Hosius), erste Ehefrau von Johann Hermann Hüffer
  • Julie Hüffer (geb. Kaufmann) (1810–1870), zweite Ehefrau von Johann Hermann Hüffer
  • Caspar Offenberg (1809–1879), Geheimer Regierungsrat
  • Theodor Schildgen (1831–1882), geistlicher Oberlehrer am münsterischen Realgymnasium
  • Christoph Bernhard Schlüter (1801–1804), Professor der Philosophie, Schriftsteller und Mentor der Droste
  • Eberhard Schütte (1800–1868), Fa. Schütte Papier und Porzellan
  • Bernhard Schweling (?–1880), Amtsgerichtsrat

Weitere Grabstätten

  • Johanne Kortmann geb. Greve (?)
  • Christina Elisabeth Hötte (?)
  • Dr. med. Theobald Klövekorn (?)

Auch Angehörige der folgenden bekannten münsterischen Familien dürften u.a. auf dem Hörster Friedhof begraben liegen: Coppenrath, von Duesberg, Fahle, Gerbaulet, Hassenkamp, Hötte, Tüshaus, Waldeck.

Literatur

  • Eugen Müller. Die Begräbnisstätten der Stadt Münster (Westf.), Verlag der Aschendorffschen Verlagsbuchhandlung, Münster 1928
  • Ursula Meyer: Die Tote vom Hörster Friedhof: Sieglinde Zürichers neunter Fall, 2008 (Kriminalroman)
  • Friederike Schepper-Lambers: Beerdigungen und Friedhöfe im 19. Jahrhundert in Münster. F. Coppenrath Verlag, Münster 1992