Kommunale Neuordnung 1975: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kommunale Neuordnung''', die am [[1. Januar]] [[1975]] in Kraft trat, bildete den Abschluss eines seit 1966 durchgeführten Prozesses von Gebietsreformen und Neugliederungen kommunaler Körperschaften in Nordrhein-Westfalen. Die gesetzliche Grundlage für die Neuordnungen in und um Münster wurde durch das am [[9. Juli]] [[1974]] verkündete ''Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)'' <sup>[Anm. 1]</sup> gelegt. Gegenstand des Gesetzes war weiterhin die Neugliederung des Münsterlandes, der Stadt Hamm und der Soester Börde.
 
Die '''Kommunale Neuordnung''', die am [[1. Januar]] [[1975]] in Kraft trat, bildete den Abschluss eines seit 1966 durchgeführten Prozesses von Gebietsreformen und Neugliederungen kommunaler Körperschaften in Nordrhein-Westfalen. Die gesetzliche Grundlage für die Neuordnungen in und um Münster wurde durch das am [[9. Juli]] [[1974]] verkündete ''Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)'' <sup>[Anm. 1]</sup> gelegt. Gegenstand des Gesetzes war weiterhin die Neugliederung des Münsterlandes, der Stadt Hamm und der Soester Börde.
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==Veränderungen für die Stadt Münster==
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In die kreisfreie Stadt Münster wurde die neun Umlandgemeinden
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*[[Angelmodde]],
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*[[Handorf]],
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*[[Hiltrup]],
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*[[Nienberge]],
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*[[Roxel]],
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*[[Sankt Mauritz]] und
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*[[Wolbeck]]
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eingemeindet. Ausgenommen waren nur einige Flure und Flurstücke der Gemeinden Handorf und Roxel. Dafür wurde die Stadt Münster um einzelne Flurstücke der Gemeinden Albersloh, Gimbte, Rinkerode und Westbevern, sowie der Städte Greven und Telgte vergrößert.
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Die Einwohnerzahl der Stadt stieg durch diesen Zuwachs um rund 65 OOO auf nunmehr 265 OOO Einwohner. Mit jetzt 302 Quadratkilometern Fläche wurde Münster die flächenmäßig zweitgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens nach Köln.
  
  

Version vom 19. März 2012, 16:35 Uhr

Die Kommunale Neuordnung, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat, bildete den Abschluss eines seit 1966 durchgeführten Prozesses von Gebietsreformen und Neugliederungen kommunaler Körperschaften in Nordrhein-Westfalen. Die gesetzliche Grundlage für die Neuordnungen in und um Münster wurde durch das am 9. Juli 1974 verkündete Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz) [Anm. 1] gelegt. Gegenstand des Gesetzes war weiterhin die Neugliederung des Münsterlandes, der Stadt Hamm und der Soester Börde.

Veränderungen für die Stadt Münster

In die kreisfreie Stadt Münster wurde die neun Umlandgemeinden

eingemeindet. Ausgenommen waren nur einige Flure und Flurstücke der Gemeinden Handorf und Roxel. Dafür wurde die Stadt Münster um einzelne Flurstücke der Gemeinden Albersloh, Gimbte, Rinkerode und Westbevern, sowie der Städte Greven und Telgte vergrößert.

Die Einwohnerzahl der Stadt stieg durch diesen Zuwachs um rund 65 OOO auf nunmehr 265 OOO Einwohner. Mit jetzt 302 Quadratkilometern Fläche wurde Münster die flächenmäßig zweitgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens nach Köln.





Anmerkungen und Quellen