Oberbürgermeister

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Der Oberbürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter in Münster "verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung" [Anm. 1] der Stadt. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und "ihr gesetzliche(r) Vertreter [...] in Rechts- und Verwaltungsgeschäften" [Anm. 2]. Als Verwaltungschef einer kreisfreien Großstadt führt er in Münster die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeister". Bei den Kommunalwahlen am 30. August 2009 wurde Markus Lewe (CDU) zum neuen Oberbürgermeister Münsters gewählt.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das "Amt des Rates und des Oberbürgermeisters", das "Presse- und Informationsamt", das "Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision" und das "Frauenbüro". Er bereitet die Beschlüsse des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vor und setzt diese Beschlüsse um.

Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett.

Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag.

Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vertreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung "Bürgermeister" führen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Die Stadt Münster hat drei ehrenamtliche Bürgermeister (Stand 31. August 2009).

Wahl

Der Oberbürgermeister "wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" [Anm. 3] gewählt. Bis 1994 war es der Rat, der den Oberbürgermeister wählte, die Unmittelbarkeit der Wahl durch die Bürger der Stadt wurde damals mit der neuen Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. 2007 wurde die Amtsdauer des Oberbürgermeisters von fünf auf sechs Jahre verlängert un somit von der Dauer, für die der Stadtrat gewählt wird abgekoppelt. Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2009 fand die Wahl von Rat und Oberbürgermeister noch am gleichen Tag statt. Zukünftig wird es gesonderte Wahltermine geben: die nächste Ratswahl wird 2014, die nächste ordentliche Wahl eines Oberbürgermeisters ist in Münster erst für 2015 vorgesehen .

Geschichte des Amtes

Bis zum Ende der fürstbischöflichen Zeit waren die Organe der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten der Rat, die Bürgermeister, von denen es in der Regel zwei gleichberechtigte, für jeweils ein Jahr bestimmte gab, und der Stadtrichter, der auch die polizeilichen Funktionen ausübte. Vom Aufbau einer städtischen Verwaltung nach modernen Gesichtpunkten, kann man in Münster erst seit dem Wechsel von der fürstbischöflichen Souveränität zur preußischen Herrschaft über Münster und das übrige Westfalen sprechen.

Frühe Preußen- und Franzosenzeit

Anmerkungen und Einzelnachweise