Everhard von Diest

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Everhard von Diest († 5. April 1301) war von 1275-1301 der 31. „Bischof von Münster“. In seine Zeit fällt einerseits der Ausbau der Landesherrschaft, andererseits wurde die Stadt Münster zu einem eigenständigen politischen Faktor.

Frühe Jahre

Er entstammte der brabantischen Familie DiestWP. Verwandt war diese unter anderem mit der jüngeren Linie der „Familie von CuykWP“, den „Grafen von RietbergWP“ aber auch mit dem Kölner Erzbischof Siegfried von WesterburgWP. Everhard war Sohn von „Gerhard von Diest“, der im StedingerkriegWP gefallen war. Seine Mutter ist nicht mit Namen bekannt. Große Bedeutung für seinen Aufstieg spielte sein Onkel. „Johann von DiestWP“ war MinoritWP und stieg später zum Bischof von SamlandWP und dann LübeckWP auf. Er unterstützte den Papst und stand König Wilhelm von HollandWP nahe. Auch Everhard war Gefolgsmann des Papstes und König WilhelmsWP.

Urkundlich wird Everhard erstmals 1248 erwähnt. Damals war er als PropstWP des Klosters HünfeldWP am königlichen Hof in AachenWP. Er diente dem König lange auch als Notar. Im Jahr 1251 trat er zusammen mit dem späteren Papst „Urban IV.WP“ als Zeuge in einer königlichen Urkunde auf. Im Jahr 1252 bezeichnete er sich selber in einer Königsurkunde als PropstWP von FuldaWP. Er begleitete WilhelmWP, als dieser im selben Jahr in BraunschweigWP als deutscher KönigWP anerkannt wurde. Everhard hatte auch die Propstei von „St. GereonWP“ in KölnWP inne. Im Jahr 1253 wurde er bereits vom Papst für eine Bischofsposition vorgesehen.

Schwierige Anfänge

Aber erst 1272 bot sich mit dem Tod des münsteraner Bischofs „Gerhard von der Mark“ eine Gelegenheit für Everhard. Die Wahl erwies sich indes als schwierig. Es gab mit „Wigbold von HolteWP“ einen ernsthaften Mitbewerber. Nachdem dieser im Domkapitel keine Stimmenmehrheit erzielen konnte, kam es im „Bistum Münster“ zu Unruhen. Der Hintergrund ist nicht ganz klar. Möglicherweise beanspruchten Bürger und Ministeriale ebenfalls das Recht an der Wahl teilzunehmen. Nur mit Unterstützung der „Grafen von der MarkWP“, der „Edelherren zur LippeWP“ sowie zahlreicher anderer hoher weltlicher und geistlicher Herren gelang es, Graf „Otto von TecklenburgWP“ als Stiftsverweser einzusetzen, bis die Bischofswahl vollzogen war. Erst als König „Rudolf I. von HabsburgWP“ den Papst um eine Entscheidung bat, konnte Everhard gewählt werden. „Wigbold von HolteWP“ wurde später „Erzbischof von KölnWP“.

Im Jahr 1275 nach einer dreijährigen VakanzWP übernahm Everhard die Regentschaft im Bistum und Hochstift Münster.

Förderung des geistlichen Lebens

In Hinblick auf das geistige Leben versuchte Everhard gegen Missstände vorzugehen. Dazu zählten 1282 die Verkündung von Synodalbeschlüssen gegen Konkubinate von Klerikern, ihr Handeltreiben, Simonie und den Mangel an Bildung. Außerdem bemühte sich Everhard die päpstlichen Liturgiereformen umzusetzen.

Das Verhältnis des Bischofs zum Domkapitel war anfangs gut. Everhard versuchte auch die wirtschaftliche Lage des Domstifts zu verbessern. Er ließ verpfändete Güter zurückkaufen und hat andere Besitzungen, die nicht genug einbrachten verkauft. Weil der Bischof zu eigenmächtig agierte und das Domstift nicht genügend beteiligte, kam es in diesen zu einer Oppositionsbewegung. Im Jahr 1301 bildete sich ein Bündnis der Kapitulare gegen Everhard.

Besonders gefördert hat er im monastischen Bereich die MinoritenWP. Er bemühte sich aber auch, die weltlichen VogteienWP über Klöster und Stift zu beseitigen. In seine Amtszeit fällt mit dem Nordenhospital bei Hamm nur eine Klostergründung.

Everhard ließ zahlreiche AblässeWP ausstellen, insbesondere mit dem Ziel der Bau von Kirchen zu fördern. In seiner Zeit tauchten die Pfarrkirchen im Bistum erstmals als eigene Rechtspersonen auf.

Sein Verhältnis zur römischen Kurie war nicht besonders eng. Der Aufruf von Papst „Gregor X.WP1274 zu einem KreuzzugWP etwa folgte die DiözeseWP nicht.

Innere Politik

Im politischen Bereich erbte er die Verstrickung in die friesischen Wirren. Im Jahr 1276 gelang es ihm, zu einem Ausgleich mit den FriesenWP zu kommen und entsprechende Verträge abzuschließen. Es kam 1283 sogar zu einer Visitationsreise durch das zu Münster gehörende FrieslandWP. Dabei zeigte sich, dass es in weiten Teilen des Landes kaum noch eine Landesherrschaft gab. Dies galt neben FrieslandWP auch für das „Niederstift MünsterWP“.

Auch in der Stadt Münster gestalteten sich die Verhältnisse schwierig. Die Bürger wollten mehr Unabhängigkeit von der bischöflichen Herrschaft und kritisierten vor allem den befestigten Bispinghof in der Stadt. Die folgenden Ereignisse sind nicht ganz klar. Möglicherweise wollte der Bischof mit Gewalt gegen Münster vorgehen, scheiterte aber an der fehlenden Unterstützung durch das Domkapitel. Die Bürger, verbündet seit 1277 mit den Städten SoestWP, OsnabrückWP und DortmundWP, waren stärker. Die Folge war, dass Everhard das halbe Stadtgericht und die Akzise (Verbrauchssteuer) an die Bürger verlor. Seit 1278 waren die Stadtrichter nicht mehr MinisterialeWP des Bischofs, sondern waren städtische Schöffen. Die Bürger erhielten auch die Aufsicht über die Befestigungsanlagen des Bispinghofes. Der Bischof verzichtete auch für die Zukunft auf jede gewaltsame Maßnahme gegen die Stadt. Damit verlor sein direkter Herrschaftsanspruch über Münster fast völlig an Substanz. Die Stadt stieg in seiner Zeit zu einer gleichberechtigten Macht auf. Durch ihre Teilnahme an den MünzprobenWP drang sie sogar in den Kernbereich der landesherrlichen Rechte vor. Im selben Jahr nahm die Stadt Münster erstmals an einem Landtag teil. Damit begann sich die Struktur der Landstände der folgenden Zeit herauszubilden.

Auch anderen Städten und Siedlungen musste er entgegenkommen. Dazu zählten das Privileg von BeckumWP aus dem Jahr 1278 oder die Sühnebriefe für BorkenWP und CoesfeldWP. AhlenWP verlieh er die Zollfreiheit und HalternWP bekam 1289 Stadtrecht.

Aus unbekanntem Anlass kam es 1287 in der Amtszeit von Everhard zur ersten Judenverfolgung in Münster. Dabei wurden mehr als 90 Juden getötet.

Wegen seines Machtverlustes in der Stadt Münster gab Everhard den alten Bischofspalast in der Nähe des Domes auf. Er residierte meist auf der Burg Wolbeck. Everhard begann damit neben den Landständen Beamte einzusetzen, um die Landesregierung zu stärken.

Außenpolitik

Everhard war zu Beginn seiner Herrschaft mit den „Kölner ErzbischöfenWP“ verbündet und ging zusammen mit diesen gegen nach Unabhängigkeit strebenden Vasallen vor. Mit KölnWP schloss er auch ein Bündnis gegen die „Herren zur LippeWP“. Aus nicht klaren Gründen kam es zu einer Fehde mit den Grafen von LimburgWP, die 1282 mit einem Vergleich endete. Zu einem Bündnis kam es auch mit dem „Bischof von OsnabrückWP“, das später um weitere Mitglieder erweitert wurde. Diese richtete sich insbesondere gegen den „Grafen von TecklenburgWP“. Dieser soll 1299 versucht haben, Everhard möglicherweise mit Unterstützung der Bürger von Münster gefangen zu nehmen. Everhard reagierte mit Zerstörungen in der „Grafschaft TecklenburgWP“. Dies nutzte der „Graf von der MarkWP“ für einen Einfall in das münstersche Gebiet. Erst die Vermittlung durch die „Bischof von OsnabrückWP“ und „PaderbornWP“ beendeten den Konflikt.

Trotz seiner zeitweiligen Bündnisse mit dem „Erzbischof von KölnWP“ stand er dem Versuch von Siegfried von WesterburgWP seine Macht in WestfalenWP auszudehnen nicht positiv gegenüber. Wohl sein verwandtschaftliches Verhältnis trugen aber dazu bei, dass sich Everhard nicht dem Bündnis anderer westfälischer Großer anschloss, die mit der Niederlage des Erzbischofs in der Schlacht von WorringenWP 1288 endete.

Eine Rolle außerhalb seines Bistums spielte Everhard kaum. Insgesamt gelang es Everhard seine Herrschaft im zentralen Münsterland (Oberstift) auszubauen. Misslungen war dies in FrieslandWP und in der Stadt Münster hatte er stark an Boden verloren. In seiner Zeit zeigte sich, dass der Bischof und das Domkapitel nicht mehr alleine herrschten, sondern auch MinisterialeWP und das Stadtbürgertum in Münster zu Herrschaftsfaktoren wurden.

Bestattet wurde er im Dom zu Münster.

Literatur

  • Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,3: Die Diözese. Berlin, 2003 (Germania Sacra NF. Bd. 37,3) ISBN 978-3-11-017592-9 S.340ff. Teildigitalisat
  • Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,1: Die Diözese. Berlin,1999 (Germania Sacra NF Bd.37,1) ISBN 978-3-11-016470-1 S.133ff. Teildigitalisat

Weblinks


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