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+ | Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das "Amt des Rates und des Oberbürgermeisters", das "Presse- und Informationsamt", das "Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision" und das "Frauenbüro". Er bereitet die Beschlüsse des Rates, seiner Ausschüsse und der [[Bezirksvertretung]]en vor und setzt diese Beschlüsse um. | ||
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+ | Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett. | ||
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+ | Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag. | ||
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+ | Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vetreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung "Bürgermeister" führen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Die Stadt Münster hat drei ehrenamtliche Bürgermeister (Stand 31. August 2009). | ||
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==Anmerkungen und Einzelnachweise== | ==Anmerkungen und Einzelnachweise== | ||
* [http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch den Artikel des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (FN 1,35), § 62, Abs.1] | * [http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch den Artikel des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (FN 1,35), § 62, Abs.1] | ||
* ebd., § 63, Abs. 1 | * ebd., § 63, Abs. 1 |
Version vom 31. August 2009, 17:58 Uhr
Der Oberbürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter in Münster "verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung" [Anm. 1] der Stadt. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und "ihr gesetzliche(r) Vertreter [...] in Rechts- und Verwaltungsgeschäften" [Anm. 2]. Als Verwaltungschef einer kreisfreien Großstadt führt er in Münster die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeister". Bei den Kommunalwahlen am 30. August 2009 wurde Markus Lewe (CDU) zum neuen Oberbürgermeister Münsters gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben und Kompetenzen
Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das "Amt des Rates und des Oberbürgermeisters", das "Presse- und Informationsamt", das "Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision" und das "Frauenbüro". Er bereitet die Beschlüsse des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vor und setzt diese Beschlüsse um.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett.
Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag.
Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vetreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung "Bürgermeister" führen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Die Stadt Münster hat drei ehrenamtliche Bürgermeister (Stand 31. August 2009).