Geheimvertrag von Poppelsdorf: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Geheimvertrag von Poppelsdorf''' war ein zwischen dem amtierenden [[Liste der Bischöfe|Bischof]] von Münster [[Friedrich III. von Wied]] und seinem späteren Nachfolger [[Erich III. von Braunschweig-Grubenhagen]] geschlossener Vertrag, der den Rücktritt Friedrichs und die Nachfolge Erichs vorbereitete. Zur Abfindung und zu seiner materiellen Absicherung sollte Friedrich eine Kaufsumme für das Fürstbistum von 40.000 Goldgulden erhalten.
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Der '''Geheimvertrag von Poppelsdorf''' war am ein [[22. November]] [[1530]] zwischen dem amtierenden [[Liste der Bischöfe|Bischof]] von Münster [[Friedrich III. von Wied]] und seinem späteren Nachfolger [[Erich III. von Braunschweig-Grubenhagen]] geschlossener Vertrag, der den Rücktritt Friedrichs und die Nachfolge Erichs vorbereitete. Zur Abfindung und zu seiner materiellen Absicherung sollte Friedrich eine Kaufsumme für das Fürstbistum von 40.000 Goldgulden erhalten.
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 26. Oktober 2012, 18:44 Uhr

Der Geheimvertrag von Poppelsdorf war am ein 22. November 1530 zwischen dem amtierenden Bischof von Münster Friedrich III. von Wied und seinem späteren Nachfolger Erich III. von Braunschweig-Grubenhagen geschlossener Vertrag, der den Rücktritt Friedrichs und die Nachfolge Erichs vorbereitete. Zur Abfindung und zu seiner materiellen Absicherung sollte Friedrich eine Kaufsumme für das Fürstbistum von 40.000 Goldgulden erhalten.

Literatur

  • Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,1. Die Diözese; Berlin : De Gruyter 1999, ISBN 3-11-016470-1 (Germania Sacra Neue Folge 37,1), S. 331