Kategorie:Wahlbeamter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MünsterWiki
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung d…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
 
Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
 +
 +
* {{Wp|Wahlbeamter|Wahlbeamter}}
 +
 +
[[Kategorie:Politiker]]

Aktuelle Version vom 7. Februar 2016, 20:01 Uhr

Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.

Unterkategorien

Diese Kategorie enthält die folgende Unterkategorie:

Seiten in der Kategorie „Wahlbeamter“

Folgende 9 Seiten sind in dieser Kategorie, von 9 insgesamt.