Karl Josef von Mylius: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Karl Josef von Mylius]] (ab 1826. Freiherr von Mylius) (* [[6. Dezember]] [[1778]] in Köln; † [[24. Dezember]] [[1838]] ebenda) war ein rheinischer Jurist, Präfekt des französischen Ems-Departements und später Oberbürgermeister von Köln. | [[Karl Josef von Mylius]] (ab 1826. Freiherr von Mylius) (* [[6. Dezember]] [[1778]] in Köln; † [[24. Dezember]] [[1838]] ebenda) war ein rheinischer Jurist, Präfekt des französischen Ems-Departements und später Oberbürgermeister von Köln. | ||
− | Mylius stammte aus einem alten "Patriciats"-Geschlecht der ehemals Freien Reichsstadt Köln. | + | Karl Josef von Mylius stammte aus einem alten "Patriciats"-Geschlecht der ehemals Freien Reichsstadt Köln. |
− | Nachdem Münster 1808 an das Kaiserreich Frankreich angeschlossen worden war und die Stadt das - zunächst | + | Josef Mylius war unter Jacques Claude Beugnot, Napoleons Kommissar und Statthalter, Präfekturrat im linksrheinischen Département de la Roer und später Beugnots Generalsekretär. Nachdem Münster 1808 an das Kaiserreich Frankreich angeschlossen worden war und die Stadt das - zunächst provisorische - Verwaltungszentrum für das Ems- bzw. [[Lippe-Departement]] wurde, konnte unter den in Münster Ansässigen offenbar kein geeigneter, d. h. zuverlässiger Kandidat für den Posten des Präfekten gefunden werden. Beugnot machte Karl Josef von Mylius zum Präfekten "ad interim" des Ems-Departements, der damit ab dem [[1. Mai]] [[1808]] der Vertreter der französischen Administration in Münster war. Dieses Interimsamt bestand bis zum [[1. Januar]] [[1811]], als das Ems-Departement in ein Département de l'Ems-Supérieure und ein Département Ruhr aufgeteilt wurde. Mylius' Nachfolger im Lippe-Departement wurde [[Jean Charles Victorien de Lasteyrie du Saillant|Jean Charles Anet Victorin de Lasreyrie Comte du Saillant]], der in Münster von 1811 bis 1813 als Präfekt amtierte. |
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+ | 1812 ging Mylius zurück ins Rheinland und wurde zunächst Senatspräsident am Appellationsgerichtshof Düsseldorf. Nachdem das Rheinland auf dem Wiener Kongress endgültig dem Königreich Preußem angegliedert worden war, amtierte Mylius von 1815 bis 1819 als Oberbürgermeister der Stadt Köln unf zugleich als Präsident der Kölner Handelskammer. Als Königlich Preußischer Geheimer Justizrat bemühte er sich 1816 erfolglos um das Amt des Kölner Regierungspräsidenten. Ihm wurde von der Regierung in Berlin [http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_zu_Solms-Laubach Friedrich zu Solms-Laubach] vorgezogen, der gleichzeitig Oberpräsident der Provinz Jülich-Cleve-Berg mit Amtssitz in Köln war, bevor nach Solms' Tod 1822 beide Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden. | ||
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+ | Karl Josef von Mylius wurde Präsident des Rheinischen Appellationsgerichtshofs in Köln und 1826 durch ein Reskript der preußischen Regierung zum Freiherrn von Mylius. Er ersteigerte für 65 000 Taler das Schloss Linzenich bei Jülich und zog sich dorthin zurück. 1838 ist er gestorben. |
Aktuelle Version vom 2. September 2016, 17:31 Uhr
Karl Josef von Mylius (ab 1826. Freiherr von Mylius) (* 6. Dezember 1778 in Köln; † 24. Dezember 1838 ebenda) war ein rheinischer Jurist, Präfekt des französischen Ems-Departements und später Oberbürgermeister von Köln.
Karl Josef von Mylius stammte aus einem alten "Patriciats"-Geschlecht der ehemals Freien Reichsstadt Köln.
Josef Mylius war unter Jacques Claude Beugnot, Napoleons Kommissar und Statthalter, Präfekturrat im linksrheinischen Département de la Roer und später Beugnots Generalsekretär. Nachdem Münster 1808 an das Kaiserreich Frankreich angeschlossen worden war und die Stadt das - zunächst provisorische - Verwaltungszentrum für das Ems- bzw. Lippe-Departement wurde, konnte unter den in Münster Ansässigen offenbar kein geeigneter, d. h. zuverlässiger Kandidat für den Posten des Präfekten gefunden werden. Beugnot machte Karl Josef von Mylius zum Präfekten "ad interim" des Ems-Departements, der damit ab dem 1. Mai 1808 der Vertreter der französischen Administration in Münster war. Dieses Interimsamt bestand bis zum 1. Januar 1811, als das Ems-Departement in ein Département de l'Ems-Supérieure und ein Département Ruhr aufgeteilt wurde. Mylius' Nachfolger im Lippe-Departement wurde Jean Charles Anet Victorin de Lasreyrie Comte du Saillant, der in Münster von 1811 bis 1813 als Präfekt amtierte.
1812 ging Mylius zurück ins Rheinland und wurde zunächst Senatspräsident am Appellationsgerichtshof Düsseldorf. Nachdem das Rheinland auf dem Wiener Kongress endgültig dem Königreich Preußem angegliedert worden war, amtierte Mylius von 1815 bis 1819 als Oberbürgermeister der Stadt Köln unf zugleich als Präsident der Kölner Handelskammer. Als Königlich Preußischer Geheimer Justizrat bemühte er sich 1816 erfolglos um das Amt des Kölner Regierungspräsidenten. Ihm wurde von der Regierung in Berlin Friedrich zu Solms-Laubach vorgezogen, der gleichzeitig Oberpräsident der Provinz Jülich-Cleve-Berg mit Amtssitz in Köln war, bevor nach Solms' Tod 1822 beide Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden.
Karl Josef von Mylius wurde Präsident des Rheinischen Appellationsgerichtshofs in Köln und 1826 durch ein Reskript der preußischen Regierung zum Freiherrn von Mylius. Er ersteigerte für 65 000 Taler das Schloss Linzenich bei Jülich und zog sich dorthin zurück. 1838 ist er gestorben.