Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2021, 17:22 Uhr
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für uns oberster Stelle.
Zu dem breit gefächerten Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und von freien Trägern der Jugendhilfe gehören präventive Maßnahmen ebenso wie Hilfe und Unterstützung, wenn es bereits zu Problemen oder Schwierigkeiten gekommen ist.
Erste Ansprechpartner für mögliche Hilfen und Maßnahmen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Sozialdienstes (KSD).
Die Durchführung von präventiven Maßnahmen und Fachveranstaltungen für Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule gehört zum Angebot des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Jugendschutzfragen tauchen in vielen Bereichen auf: Medien, Gewalt, Okkultismus, Arbeitswelt, Freizeit und Konsum, um nur einige Beispiele zu nennen. Kinder, Jugendliche und Familien können sich bei uns über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informieren. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JSchG).
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