Kategorie:Wahlbeamter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Februar 2013, 22:51 Uhr
Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
- Mehr über „Wahlbeamter“ bei Wikipedia.
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