Karl Peters (Richter): Unterschied zwischen den Versionen
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1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er [[1993]] – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm. | 1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er [[1993]] – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm. | ||
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2024, 12:38 Uhr
Karl Peters (* 31. Oktober 1939 in Münster) war von 1984 bis 2004 Richter am deutschen Bundessozialgericht. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Peters zunächst in den Justizdienst des Landes Nordrhein-WestfalenWP ein und wurde als Richter am Landgericht Münster tätig. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und eine Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er 1993 – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm.
Am 31. Oktober 2004 trat Peters in den Ruhestand.
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