Hermann II. von Katzenelnbogen

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Hermann II. von Katzenelnbogen, von 1173 bis zu seinem Tod am 8. oder 9. Juni 1203 Bischof von Münster, wurde in Folge der Absetzung Heinrichs des Löwen der erste Fürstbischof des Bistums. Er war Gründer mehrerer Pfarreien und ließ die Türme des Sankt-Paulus-Doms vollenden.

Herkunft

Er wurde um 1130 oder 1140 als Sohn des Grafen Heinrich von Katzenelnbogen (am Mittelrhein) und dessen Gattin Hildegard geboren. Der Landgraf Heinrich war ein treuer Gefolgsmann der Staufer. Schon der Onkel Hermanns II., Pilipp, wurde vom Kaiser 1141 als Bischof von Osnabrück eingesetzt.

Vor seiner Ernennung zum Bischof von Münster war er Domherr in Würzburg. [Anm. 1]

Bischof und Gefolgsmann des Kaisers

Gefolgsmann des Kaisers Barbarossa

Wie schon seine Vorgänger im Bischofsamt stand Hermann fest zum Kaiser, nun zu Friedrich I. Barbarossa (um 1122 - 1190) und zu dessen Sohn, Kaiser Heinrich VI. Er vertrat die Interessen Barbarossas z.B. auf Reichstagen und war sogar zeitweilig dessen Berater.

1173 wurde er auf Veranlassung Kaiser Friedrichs I. Barbarossa vom münsterischen Domkapitel zum Bischof gewählt. [Anm. 2]

Hermann zog 1176 zur Unterstützung des Kaisers zu dessen 5. Italienfeldzug nach Norditalien. Heinrich der Löwe dagegen versagte die Heerfolge, der Feldzug endete mit einer militärischen Niederlage der Kaiserlichen.[Anm. 3]

Wie herausgehoben seine Stellung zeitweise war, zeigte sich auf dem Reichstag von Konstanz[Anm. 4] 1183, auf dem in der Folge des Italienfeldzuges die Friedensbedingungen ausgehandelt wurden. Hermann, Berater Barbarossas, beschwor und unterzeichnete den Vertrag als erster. [Anm. 5]

Hermann nahm aktiv am Dritten Kreuzzug[Anm. 6] teil: Er gehörte zu den Gesandten, die 1188 zur Überwachung der Durchzugsbedingungen nach Konstantinopel fuhren. Sie wurden zunächst höflich empfangen, dann gefangen gesetzt. Erst nach einer Drohung Barbarossas kamen sie wieder frei. Später nahm Hermann an den Kämpfen teil, in deren Verlauf Friedrich Barbarossa 1190 zu Tode kam. [Anm. 7]

Ausbau der Territorialmacht - Auseinandersetzung mit Heinrich dem Löwen

Heinrich der Löwe war unter Anderem Herzog von Sachsen. Münster lag in seinem Machtbereich, aber auch Bischof Hermann verfocht territoriale Ansprüche. In den späten 1170er Jahren brachen in Sachsen Fehden zwischen Heinrich und seinen Widersachern, darunter Bischof Hermann, aus.[Anm. 8]

Bei einer Auseinandersetzung mit Heinrich eroberte Hermann 1177 zusammen mit dem Grafen Simon von Tecklenburg die Burgen Ahaus und Diepenheim.[Anm. 9]

Ganz allgemein kann festgestellt werden, dass Hermann II sehr intensiv seine territoriale Macht sicherte, indem er z.B. Ahlen zur Feste ausbauen ließ, und ausweitete, z. B. nach Nordwesten, indem er die Burg Nienborg an der Dinkel im Jahr 1178 errichtete. [Anm. 10] Überdies entmachtete oder vertrieb er die Territorialherren innerhalb seines Machtbreiches, am Ende hatten nur noch die Grafen von Bentheim und die Edelherrn von Steinfurt und Greven gräfliche Macht inne. [Anm. 11]

Im Juni 1179 nahm Hermann an dem Fürstengericht über Heinrich den Löwen in Magdeburg teil, auf dem Heinrich nicht erschien. Auch als Folge weiterer Konflikte wurde der Löwe auf einem Reichstag zu Gelnhausen 1180 geächtet und seine Lehen und Güter eingezogen, darunter das Herzogtum Sachsen, in dem Münster liegt. [Anm. 12] Besiegelt wurde die Regelung mit der "Gelnhäuser Urkunde". Da Heinrich das Urteil nicht akzeptierte, wurde ab 1190 ein Reichskrieg gegen ihn geführt, was ihn als Bedrohung für Münster ausschaltete.

Der Bischof wird Territorialfürst

In der auf diesem Reichstag - siehe oben - am 13. April 1180 ausgestellten Gelnhäuser Urkunde [Anm. 13] wurde das Herzogtum Sachsen geteilt: Westfalen, das Gebiet nördlich der Lippe, wurde dem Grafen Bernhard von Anhalt zugesprochen.

Für das Hochstift Münster gab es keine besonderen Regelungen, und Bernhard konnte oder wollte keine Ansprüche stellen, was Bischof Hermann einen großen Handlungsspielraum ließ und damit die Stellung des Bischofs von Münster als Territorialfürst - Fürstbischof - ermöglichte.[Anm. 14]

Hermann II hatte einen regelrechten Hofstaat aus Personen von Adel und zahlreichen Ministerialen.[Anm. 15] Dass die münstersche Bischofschronik aus dem 14. Jahrhundert fälschlicheweise berichtet, Hermann sei herzogliche Gewalt verliehen worden,[Anm. 16], festigt Hermanns Stellung als Münsters erster "Fürstbischof" in der Geschichte.

Organisator, Gründer, Bauherr

Er unterstützte das Magdalenenhospital unter anderem mit einer Stiftung und befreite es von bestimmten Abgaben. Auch stellte er es unter bischöflichen Schutz und regelte darüberhinaus die Einkünfte des betreuenden Geistlichen so, dass er von den Betreuten nicht zu viel Geld nahm.[Anm. 17]

Eine Urkunde aus dem Jahr 1189 vermeldet rückblickend, dass Hermann die Pfarrechte, die früher nur dem Pfarrer von Lamberti zugestanden hätten, auf mehrere Pfarreien aufgeteilt hätte, weil die Seelsorge einer "so großen Bevölkerung" besser von mehreren betrieben werden könne. [Anm. 18]

Er setzte sich ab 1178 sich für den Ausbau von Sankt Ludgeri ein und stiftete Priesterpfründen für diese Kirche.[Anm. 19]

1181 gründet er die Pfarrei St. Aegidii, 1185 lässt er eine größere Ludgerikirche erbauen. Im selben Jahr legt er den Grundstein für das Zisterzienserkloster Marienfeld. 1193 beruft er eine Synode ein, auf der die Neueinteilung der Archidiakonate beschlossen wird. Hermann II. verstirbt am 8. Juni 1203. Sein Grabstein befindet sich hinter dem Altar der Klosterkirche Marienfeld.

Quellen

  • Alois Schröer, Die Bischöfe von Münster = Das Bistum Münster, Bd. 1, hrsg. v. Werner Thissen, Regensberg, Münster 1993 S. 121 - 130 ISBN 3-7923-0646-8
  • Franz-Joseph Jakobi, Zur Bedeutung Bischof Hermann II. (1174-1203) für Bistum und Stadt Münster aus: Westfalen. Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumkunde Westfalens, (...), 83. Band 2005; Achendorff, Münster 2008 S. 21 - 32 ISSN 0043-4337
  • Manfred Balzer, Die Stadtwerdung vom 9. bis 12. Jahrhundert aus: Geschichte der Stadt Münster, Bd. 1 Münster : Aschendorff 1994 S. 53 - 89 ISBN 3-402-05370-5
  • Wilfried Ehbrecht, Rat, Gilden und Gemeinde zwischen Hochmittelalter und Neuzeit aus: Geschichte der Stadt Münster Bd. 1 (s.o.) S. 91ff

Einzelnachweise

Weblinks