Franz von Duesberg

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Franz von Duesberg. (Quelle: LWL)

Franz Gerhard Xaver Duesberg, ab 1840 von Duesberg (teilweise auch von Düesberg) (* 11. Januar 1793 in Borken; † 11. Dezember 1872 in Münster) war ein deutscher Jurist, preußischer Finanzminister und von 1850–1871 Oberpräsident der Provinz Westfalen.

Leben

Franz Düesberg wurde im westfälischen Borken als Sohn von Dr. med. Hermann Henrikus Duesberg und Katharina Elfers geboren. Sein Vater war Sanitätsrat. Nach dem Besuch des Lyzeums in Vreden und später in Mainz begann er an der Universität Münster das Studium der Rechtswissenschaften, das er in Brüssel fortsetzte. Von Mai bis November 1813 mußte er in der kaiserlichen französischen Garde d'honneur dienen. Er entzog sich diesem aufgezwungenen Dienst und kämpfte als preußischer Premier-Leutnant und Kompanieführer in den Feldzügen von 1814 und 1815.

Nach Kriegsende nahm er seine Studien wieder auf, und wurde 1816 zunächst Auskultator und am 22. Februar 1817 Gerichts-Referendar beim Oberlandesgericht Münster. Ab 1819 war er Gerichts-Assessor in Ratibor; dort heiratete er im Juli 1821 seine erste Ehegattin, Johanna Scholz (4. August 1801; † 19. September 1833). Noch im selben Jahr kam er zurück nach Westfalen – als Oberlandesgericht-Rat in Paderborn.

Seine weitere steile Karriere war für einen bekennenden Katholiken im damaligen preußischen Staatsdienst eher ungewöhnlich: Geheimer Justiz- und Vortragender Rat im Justizministerium (1832), Geheimer Finanzrat (1834), Geheimer Oberjustiz- und Geheimer Oberrevisions-Rat (1836). Ernennung zum Mitglied des Staatsrats (1837) und – offenkundig auf Grund seiner hohen Fachkompetenz – 1838 erst stellvertretender und später wirklicher Staatssekretär (1841).

Nach seiner Thronbesteigung erhob ihn König Friedrich Wilhelm IV. am 15. Oktober 1840 in den Adelstand.

Am 11. Januar 1841 erfolgte die Ernennung als Direktor im Ministerium der geistlichen Angelegenheiten. Düesberg war zuständig für die für die neu gegründete Abteilung für den katholischen Cultus. Er gewann weiter an Einfluß und wurde 1842 zusätzlich Mitglied der Gesetzgebungs-Commission und vortragender Rat im Staats- und Kabinetts-Ministerium.

Am 16. August 1846 wurde er schließlich Finanzminister. Nebenher agierte er als eine Art Sonderbotschafter des Königs. Bei der Wahl des Fürstbischofs von Breslau am 15. Januar 1845 fungierte er als landesherrlicher Kommissar und trug dazu bei, dass sein Jugendfreund und Kriegskamerad, der damalige Domdechant in Regensburg Melchior von Diepenbrock (* 6. Januar 1798 in Bocholt; † 20. Januar 1853 auf Schloss Johannesberg im damaligen Österreichisch Schlesien), gewählt wurde. Im Jahr 1848, nach dem Berliner Aufstand, erfolgte am 19. März mit den übrigen Ministern seine Entlassung aus dem Staatsdienst. Schon im folgenden Jahre war er als Kommissar der preußischen Krone und Vorsitzender des provisorischen Bundes-Schiedsgerichts auf dem Erfurter Parlament.

Schließlich wurde er am 21. Juli 1850 zum Oberpräsidenten seiner Heimatprovinz Westfalen ernannt. "Keine andere Stellung konnte seinen Neigungen und Fähigkeiten mehr entsprechen. Die ungetheilte Anerkennung der Provinz wandte sich ihm zu und sprach sich in der lebhaftesten Weise am 21. Juli 1865 bei seinem fünfzigjährigen Dienst-Jubiläum aus," schreibt Hermann Hüffer in einem biographischen Artikel (1877) über ihn.

Von der Staatsregierung erhielt er die höchste Auszeichnung, den schwarze Adlerorden, bevor am 8. Mai 1871 seinem Gesuch nach Versetzung in den Ruhestand stattgegeben wurde. Er war in zweiter Ehe, durchaus standesgemäß, mit der Witwe Charlotte Eleonore von Druffel, (* 31. März 1795 – † 18. Juni 1876) verheiratet. Seinen Lebensabend verbrachte er auf Haus Geist. Am 11. Dezember 1872 starb er an einem Gehirnschlag.

In Münsters Geistviertel – zwischen Kappenberger Damm und Hammer Straße – ist der Düesbergweg nach ihm benannt.

Literatur