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Bildschirmfotos („Screenshots“) sind als abgeleitete Werke vom Urheberrecht geschützt, unabhängig davon, ob es sich um ein Video, TV-Programm oder Computerprogramm handelt.[1] Solche Bildschirmfotos dürfen nicht auf Wikimedia-Commons hochgeladen werden, sofern nicht alle Bildbestandteile unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sind.
Wenn du nicht das Urheberrecht an dieser Software innehast, kann ein Bildschirmfoto nur dann unter freier Lizenz hochgeladen werden, wenn alle Bilder und Icons bzw. Grafiken, die von den abgebildeten Programmen verwendet werden, unter einer freien Lizenz stehen. Wenn sie beispielsweise alle gemeinfrei sind, ist auch das Bildschirmfoto gemeinfrei (der Ersteller erwirbt keine zusätzlichen Rechte daran, weil die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird). Wenn das Bild aber schützbare Icons oder nicht-freie Inhalte zeigt, ist es nicht frei.[2] Eine Ausnahme besteht bei Bestandteilen, die als Beiwerk bezeichnet werden können.
Wenn alle Bestandteile urheberrechtlich nicht schützbar sind („gemeinfrei“), dann ist es das Bildschirmfoto ebenfalls, denn allein durch das Anfertigen eines Bildschirmfotos wird kein neuer urheberrechtlicher Schutz generiert. Dies gilt nicht weltweit, jedoch zumindest in den USA (vgl. Bridgeman Art Library v. Corel Corp.), in Deutschland (siehe Bildrechte: Schutz für Reproduktionen in Wikipedia) und für die meisten Länder der Europäischen Union.
Das heißt, wenn die Rechteinhaber (in der Regel die Programmierer, die Software-Firma bzw. die Sendeanstalt) das Programm nicht unter eine freie Lizenz stellen beziehungsweise nicht zustimmen, dass das Bildschirmfoto (oder alle Bildschirmfotos) unter eine freie Lizenz gestellt werden dürfen, ist es nicht frei.
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