Kategorie:Wahlbeamter: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
 
Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.
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Version vom 22. September 2011, 20:48 Uhr

Ein Wahlbeamter (weibliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.

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