Eberhard von der Recke

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Eberhard Friedrich Christoph Ludwig Freiherr von der Recke (zeitgenössisch von der Reck, auch von Recke zu Stockhausen, * 15. Dezember 1744 auf Gut Stockhausen (bei Lübbecke); † 20. März 1816 in Merseburg) war ein preußischer Politiker und General, der 1815 als Vertreter des preußischen Königs die Erbhuldigung der neuen westfälischen Landesteile des Königreichs PreußenWP entgegen nahm.

Leben

Er stammte aus dem in den Freiherrenstand erhobenen „von der ReckeWP[Anm. 1] und wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften Regierungspräsident in MindenWP, später in KleveWP. Während seiner Tätigkeit in MindenWP gründete er das dortige Schullehrerseminar.

Im Auftrag des „Königs Friedrichs II.WP“ wurde er am 30. Dezember 1784 zum preußischen Justizminister ernannt. In dieser Funktion wirkte er gleichzeitig als Präsident des Obertribunals.

Nach der französischen Besetzung Preußens 1807 wurde er in den Ruhestand versetzt. Nach der „Völkerschlacht bei LeipzigWP1813 verwaltete er bis zum Ende des „Wiener KongressesWP“ in Abwesenheit des inhaftierten Königs Friedrich August als Zivilgouverneur das Königreich Sachsen.

Am 18. Oktober 1815 nahm Eberhard von der Recke im Namen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. die Erbhuldigung aller westfälischen Länder in Münster entgegen.

Verheiratet war Eberhard Freiherr von der Recke mit „Lisette Freiin von Vincke“. Er starb 1816 in der Hauptstadt des neugebildeten Herzogtums Sachsen, in Merseburg. Eberhard von der Reck war Träger des Schwarzen Adlerordens und des Königlich Preußen Münster-Orden.

Einzelnachweise und Quellenangaben

  • [Anm. 1]: Die Angehörigen des Zweiges Stockhausen des Adelsgeschlechts von der Recke schrieben sich bis zur Wiederannahme der Namensform „von der Recke“ (22. Juni 1897) „von der Reck“.


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