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==Ereignisse des Jahres 1535==
 
==Ereignisse des Jahres 1535==
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*[[24. Juni]] : Der aus dem belagerten Münster entwichene Schreiner „{{Wpl|Heinrich Gresbeck}}“ durchschwimmt im Auftrag der bischöflichen Truppen den Außengraben am [[Kreuztor]] und zieht einen Steg auf das Rondell der Befestigungsanlagen. Etwa fünfzig Landsknechten gelingt es, über diese Brücke die Verteidigungsanlagen zu überwinden und die Tore zu öffnen. Das {{Wpl|Täuferreich|täuferische}} Münster fällt den Truppen des Fürstbischofs [[Franz von Waldeck]] in die Hände, die ein erbarmungsloses Gemetzel unter den ausgehungerten [[Täufer]]n anrichten.
  
*[[24. Juni]] : Der aus dem belagerten Münster entwichene Schreiner [[Heinrich Gresbeck]] durchschwimmt im Auftrag der bischöflichen Truppen den Außengraben am [[Kreuztor]] und zieht einen Steg auf das Rondell der Befestigungsanlagen. Etwa fünfzig Landsknechten gelingt es, über diese Brücke die Verteidigungsanlagen zu überwinden und die Tore zu öffnen. Das [[Täuferreich|täuferische]] Münster fällt den Truppen des Fürstbischofs [[Franz von Waldeck]] in die Hände, die ein erbarmungsloses Gemetzel unter den ausgehungerten Täufern anrichten.
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*[[7. Juli]] :[[Divara van Haarlem]], die Frau der [[Täufer]]propheten „{{Wpl|Jan Matthys}}“ und „Erste Königin“ von „{{Wpl|Jan van Leyden}}“, wird mit der Frau von [[Bernhard Knipperdollinck]] und drei weiteren Frauen auf dem [[Domplatz]] enthauptet.
  
*[[7. Juli]] :[[Divara van Haarlem]], die Frau der [[Täufer]]propheten [[Jan Matthys]] und "Erste Königin" von [[Jan van Leyden]], wird mit der Frau von [[Bernhard Knipperdollinck]] und drei weiteren Frauen auf dem [[Domplatz]] enthauptet.
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*[[18. Juli]] : Bischof Franz von Waldeck weist seine Amtleute in Horstmar und Bevergern an, die vier in Gefangenschaft geratenen {{Wpl|Täuferreich|Täuferführer}} „{{Wpl|Jan van Leyden}}“, [[Bernhard Knipperdollinck]], [[Bernhard Krechting]] und [[Christian Kerckerinck]] am [[24. Juli]] nach Haus Dülmen zu bringen, um sie den dort zu einem [[Landtag]] versammelten [[Domkapitel|Domherren]] und Adeligen vorführen zu lassen. Ein fünfter Täufer, der junge Adelige [[Gerlach von Wullen]], war auf Bitten seiner Verwandtschaft begnadigt worden.
 
 
*[[18. Juli]] : Bischof Franz von Waldeck weist seine Amtleute in Horstmar und Bevergern an, die vier in Gefangenschaft geratenen [[Täuferreich|Täuferführer]] [[Jan van Leyden]], [[Bernhard Knipperdollinck]], [[Bernhard Krechting]] und [[Christian Kerckerinck]] am [[24. Juli]] nach Haus Dülmen zu bringen, um sie den dort zu einem [[Landtag]] versammelten [[Domkapitel|Domherren]] und Adeligen vorführen zu lassen. Ein fünfter Täufer, der junge Adelige [[Gerlach von Wullen]], war auf Bitten seiner Verwandtschaft begnadigt worden.
 
  
 
*[[22. Juli]] : Nach der Eroberung des täuferischen Münster durch die Truppen des Bischofs setzt die landesherrliche und katholische Reaktion die Annullierung des alten [[Dülmener Vertrag (1533)|Dülmener Vertrags]] vom [[14. Februar]] [[1533]] und einen neuen [[Dülmener Vertrag (1535)|Dülmener Vertrag]] durch, der die in Münster lebenden Protestanten politisch entrechtet und sie von allen Verfassungsämtern der Stadt ausschließt. Im Widerspruch zum Koblenzer Kreisabschied vom Dezember 1534, der lediglich die Wiederherstellung des konfessionellen Status Quo in Münster vorsah, wird auch die Ablegung eines öffentlichen protestantischen Glaubensbekenntnisses verboten. So kann beispielsweise der bloße Gesang eines lutherischen Kirchenlieds in einem Privatgarten vom neu konstituierten [[Rat]]  mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft werden.
 
*[[22. Juli]] : Nach der Eroberung des täuferischen Münster durch die Truppen des Bischofs setzt die landesherrliche und katholische Reaktion die Annullierung des alten [[Dülmener Vertrag (1533)|Dülmener Vertrags]] vom [[14. Februar]] [[1533]] und einen neuen [[Dülmener Vertrag (1535)|Dülmener Vertrag]] durch, der die in Münster lebenden Protestanten politisch entrechtet und sie von allen Verfassungsämtern der Stadt ausschließt. Im Widerspruch zum Koblenzer Kreisabschied vom Dezember 1534, der lediglich die Wiederherstellung des konfessionellen Status Quo in Münster vorsah, wird auch die Ablegung eines öffentlichen protestantischen Glaubensbekenntnisses verboten. So kann beispielsweise der bloße Gesang eines lutherischen Kirchenlieds in einem Privatgarten vom neu konstituierten [[Rat]]  mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft werden.
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*[[24. Juli]] : Auf Anweisung des Bischofs Franz von Waldeck, der sich an diesem Tag selbst in Horstmar aufhält, werden die dort und in Bevergern gefangen gehaltenen Führer der Täufer Jan van Leyden, Bernhard Knipperdollinck, Bernhard Krechting und Christian Kerckerinck nach Haus Dülmen verbracht, um dort dem Landtag des Fürstbistums vorgeführt zu werden. Kerckering kommt allerdings nicht am Landtag an, sondern wird unterwegs von Bewaffneten entführt und am [[27. Juli]] abgesondert vor das Gogericht gestellt und zum Tode verurteilt.
 
*[[24. Juli]] : Auf Anweisung des Bischofs Franz von Waldeck, der sich an diesem Tag selbst in Horstmar aufhält, werden die dort und in Bevergern gefangen gehaltenen Führer der Täufer Jan van Leyden, Bernhard Knipperdollinck, Bernhard Krechting und Christian Kerckerinck nach Haus Dülmen verbracht, um dort dem Landtag des Fürstbistums vorgeführt zu werden. Kerckering kommt allerdings nicht am Landtag an, sondern wird unterwegs von Bewaffneten entführt und am [[27. Juli]] abgesondert vor das Gogericht gestellt und zum Tode verurteilt.
  
*[[25. Juli]] : Bernhard Knipperdolling, Bernhard Krechting und Jan van Leyden werden in Haus Dülmen verhört. Bischof Franz von Waldeck selbst spricht mit Jan van Leyden, der alle Vorwürfe mit "''spitzigen Worten''" beantwortet. Als ihm die Kosten für die Belagerung und Rückeroberung Münsters vorgehalten werden, soll er dem Bischof ironisch vorgeschlagen haben, man solle ihn und Knipperdolling in einem "''eysen korb''" durchs Land fahren und für Geld besichtigen lassen. So werde der Bischof "''mehr Geld kriegen als er verkriegt habe''".
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*[[25. Juli]] : Bernhard Knipperdolling, Bernhard Krechting und Jan van Leyden werden in Haus Dülmen verhört. Bischof Franz von Waldeck selbst spricht mit Jan van Leyden, der alle Vorwürfe mit ''spitzigen Worten''beantwortet. Als ihm die Kosten für die Belagerung und Rückeroberung Münsters vorgehalten werden, soll er dem Bischof ironisch vorgeschlagen haben, man solle ihn und Knipperdolling in einem ''eysen korb''durchs Land fahren und für Geld besichtigen lassen. So werde der Bischof ''mehr Geld kriegen als er verkriegt habe''".
  
 
*[[27. Juli]] :    Der [[Erbmann]] [[Christian Kerckerinck]], einer von fünf gefangenen Führern der Täufer, wird in der Greinkuhle bei Dülmen vor das [http://de.wikipedia.org/wiki/Gogericht#Gogerichte_in_Westfalen_im_Mittelalter_und_der_fr.C3.BChen_Neuzeit Gogericht] gestellt. Er war kurz zuvor auf dem Weg nach Haus Dülmen, wo er mit den übrigen Täuferführern  dem Landtag vorgeführt werden sollte, in der Bauernschaft Weddern von Bewaffneten entführt worden. Kerckerincks Tochter hatte im belagerten Münster den ältesten Sohn des Bischofs, [[Christoph von Waldeck]], geheiratet. Franz von Waldeck wollte mit der Entführung Kerckerincks wohl verhindern, dass der Schwiegervater seines Sohns in Ketten den zum Landtag versammelten [[Domkapitel|Domherren]] und Adeligen des Fürstbistums vorgeführt wurde. Das Gogericht verurteilt Kerckerinck zum Tode. Er wird in einem Wäldchen bei Kloster Weddern hingerichtet.  
 
*[[27. Juli]] :    Der [[Erbmann]] [[Christian Kerckerinck]], einer von fünf gefangenen Führern der Täufer, wird in der Greinkuhle bei Dülmen vor das [http://de.wikipedia.org/wiki/Gogericht#Gogerichte_in_Westfalen_im_Mittelalter_und_der_fr.C3.BChen_Neuzeit Gogericht] gestellt. Er war kurz zuvor auf dem Weg nach Haus Dülmen, wo er mit den übrigen Täuferführern  dem Landtag vorgeführt werden sollte, in der Bauernschaft Weddern von Bewaffneten entführt worden. Kerckerincks Tochter hatte im belagerten Münster den ältesten Sohn des Bischofs, [[Christoph von Waldeck]], geheiratet. Franz von Waldeck wollte mit der Entführung Kerckerincks wohl verhindern, dass der Schwiegervater seines Sohns in Ketten den zum Landtag versammelten [[Domkapitel|Domherren]] und Adeligen des Fürstbistums vorgeführt wurde. Das Gogericht verurteilt Kerckerinck zum Tode. Er wird in einem Wäldchen bei Kloster Weddern hingerichtet.  
  
 
==Geboren==
 
==Geboren==
 
 
==Gestorben==
 
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*[[3. Mai]] (in Warendorf) : [[Wilhelm Staell]], Domherr des [[St.-Paulus-Dom]]s
 
*[[3. Mai]] (in Warendorf) : [[Wilhelm Staell]], Domherr des [[St.-Paulus-Dom]]s
  
*[[7. Juli]] (in Münster, hingerichtet) : [[Divara van Haarlem]], Frau von [[Jan van Leyden]] )* um [[1511]])
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*[[7. Juli]] (in Münster, hingerichtet) : [[Divara van Haarlem]], Frau von „{{Wpl|Jan van Leyden}}“ (* um [[1511]])
  
 
*[[27. Juli]] (bei Kloster Weddern, Kirchspiel Dülmen, hingerichtet) : [[Christian Kerckerinck]], Erbmann und führender Täufer  
 
*[[27. Juli]] (bei Kloster Weddern, Kirchspiel Dülmen, hingerichtet) : [[Christian Kerckerinck]], Erbmann und führender Täufer  
  
 
[[Kategorie:Jahr (16. Jh.)]]
 
[[Kategorie:Jahr (16. Jh.)]]

Aktuelle Version vom 21. Februar 2024, 17:51 Uhr

Ereignisse des Jahres 1535

  • 24. Juni : Der aus dem belagerten Münster entwichene Schreiner „Heinrich GresbeckWP“ durchschwimmt im Auftrag der bischöflichen Truppen den Außengraben am Kreuztor und zieht einen Steg auf das Rondell der Befestigungsanlagen. Etwa fünfzig Landsknechten gelingt es, über diese Brücke die Verteidigungsanlagen zu überwinden und die Tore zu öffnen. Das täuferischeWP Münster fällt den Truppen des Fürstbischofs Franz von Waldeck in die Hände, die ein erbarmungsloses Gemetzel unter den ausgehungerten Täufern anrichten.
  • 22. Juli : Nach der Eroberung des täuferischen Münster durch die Truppen des Bischofs setzt die landesherrliche und katholische Reaktion die Annullierung des alten Dülmener Vertrags vom 14. Februar 1533 und einen neuen Dülmener Vertrag durch, der die in Münster lebenden Protestanten politisch entrechtet und sie von allen Verfassungsämtern der Stadt ausschließt. Im Widerspruch zum Koblenzer Kreisabschied vom Dezember 1534, der lediglich die Wiederherstellung des konfessionellen Status Quo in Münster vorsah, wird auch die Ablegung eines öffentlichen protestantischen Glaubensbekenntnisses verboten. So kann beispielsweise der bloße Gesang eines lutherischen Kirchenlieds in einem Privatgarten vom neu konstituierten Rat mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft werden.
  • 24. Juli : Auf Anweisung des Bischofs Franz von Waldeck, der sich an diesem Tag selbst in Horstmar aufhält, werden die dort und in Bevergern gefangen gehaltenen Führer der Täufer Jan van Leyden, Bernhard Knipperdollinck, Bernhard Krechting und Christian Kerckerinck nach Haus Dülmen verbracht, um dort dem Landtag des Fürstbistums vorgeführt zu werden. Kerckering kommt allerdings nicht am Landtag an, sondern wird unterwegs von Bewaffneten entführt und am 27. Juli abgesondert vor das Gogericht gestellt und zum Tode verurteilt.
  • 25. Juli : Bernhard Knipperdolling, Bernhard Krechting und Jan van Leyden werden in Haus Dülmen verhört. Bischof Franz von Waldeck selbst spricht mit Jan van Leyden, der alle Vorwürfe mit „spitzigen Worten“ beantwortet. Als ihm die Kosten für die Belagerung und Rückeroberung Münsters vorgehalten werden, soll er dem Bischof ironisch vorgeschlagen haben, man solle ihn und Knipperdolling in einem „eysen korb“ durchs Land fahren und für Geld besichtigen lassen. So werde der Bischof „mehr Geld kriegen als er verkriegt habe".
  • 27. Juli : Der Erbmann Christian Kerckerinck, einer von fünf gefangenen Führern der Täufer, wird in der Greinkuhle bei Dülmen vor das Gogericht gestellt. Er war kurz zuvor auf dem Weg nach Haus Dülmen, wo er mit den übrigen Täuferführern dem Landtag vorgeführt werden sollte, in der Bauernschaft Weddern von Bewaffneten entführt worden. Kerckerincks Tochter hatte im belagerten Münster den ältesten Sohn des Bischofs, Christoph von Waldeck, geheiratet. Franz von Waldeck wollte mit der Entführung Kerckerincks wohl verhindern, dass der Schwiegervater seines Sohns in Ketten den zum Landtag versammelten Domherren und Adeligen des Fürstbistums vorgeführt wurde. Das Gogericht verurteilt Kerckerinck zum Tode. Er wird in einem Wäldchen bei Kloster Weddern hingerichtet.

Geboren

Gestorben